Zucht-FAQ

In welchem Zeitraum stehen Ihnen unsere Hengste zur Zucht zur Verfügung?

Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 1. August eines jeden Jahres. Während dieser Zeit können Sie Frischsamen und TG unserer Hengste erhalten. Ausnahmen können durch Turnierteilnahmen oder krankheitsbedingt entstehen, in diesem Fall kann, wenn vorhanden, Tiefgefriersperma oder nach Wunsch ein anderer unserer Hengste eingesetzt werden.

Was passiert, wenn der gewünschte Hengst ausfällt?

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer Hengst gleicher Preiskategorie unserer Station genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Besamungsrate.

Was gilt es, vor der Besamung zu beachten?

Bevor Ihre Stute besamt wird, ist eine Tupferprobe erforderlich. Diese sollte möglichst während der Rosse entnommen werden. Die Besamung erfolgt nach vorheriger tierärztlicher Follikelkontrolle und nach Möglichkeit durch Abprobieren am Hengst. Sollte Ihre Stute mehrmals umrossen, ist eine erneute Tupferprobe dringend zu empfehlen.

Welche Angaben zur Samenbestellung benötigen wir?

Für den Samenversand benötigen wir unbedingt folgende Angaben:

  • gewünschter Hengst
  • Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers
  • Name und vollständige Adresse des Tierarztes oder Besamungswarts (wir benötigen eine Kopie des Zeugnisses des Besamungswarts)
  • Versandanschrift
  • Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer, Alter)
  • Ihre Mitgliedsnummer beim Zuchtverband, bei dem die Bedeckung durch uns gemeldet werden soll.

Nutzen Sie unser Samenbestellformular, welches Sie auf unserer Dokumenten-Seite finden.

Welche Bestellfristen/Lieferzeiten gelten?

Bestellungen für den Frischsamenversand (NSE) am gleichen Tag müssen montags bis freitags bis 10.00 Uhr, und samstags bis 9.00 Uhr, telefonisch oder per Fax erfolgen. Samen der Hengste kann mit Hippoexpress per Tagesexpress in einzelne Gebiete Deutschlands geliefert werden. Diese Bestellungen müssen am Vorabend eingegangen sein. Sprechen Sie uns bitte im Vorfeld über die Kosten an.

Nutzen Sie unser Samenbestellformular, welches Sie auf unserer Dokumenten-Seite finden. Sonntags und feiertags kann kein Versand erfolgen (Ausnahmen u.U. möglich, sprechen Sie uns an).

Nutzen Sie bitte das Empfängerblatt der Firma NSE, welches Sie ebenfalls auf unserer Dokumenten-Seite finden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Anlieferung Ihrer Sendung zu garantieren.

Wann werden welche Kosten fällig?

Besamungsrate:
Die Besamungsrate von jedem unserer Hengste gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und wird Ihnen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sie deckt u.a. den Aufwand der Spermagewinnung, der Aufbereitung des Frischsamens und der Administration ab. Es besteht kein Anspruch auf Rabatte bei der Besamungsrate. Die Besamungsrate wird vor der ersten Besamung der Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungsrate die Kosten für den Spermaversand, Tierarzt- oder Pensionskosten. Bei Nichtbegleichung der Besamungsrate und/oder der Transportkosten besteht kein Anspruch auf erneuten Samenversand.

Trächtigkeitsrate:
Die Trächtigkeitsrate wird nach 60 Tagen Trächtigkeit der Stute fällig (relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung). Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichem Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an die Hengststation Gut Neuenhof KG unaufgefordert zu erbringen. Anderenfalls gilt die Stute als tragend. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises der Nichtträchtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird die Trächtigkeitsrate automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte Nichtträchtigkeit.

Embryotransfer:
Bei Embryotransfer wird für jeden gespülten Embryo das volle Deckgeld fällig. Wenn ein Embryotransfer geplant ist, ist uns dies bei der Samenbestellung mitzuteilen.

Auslandsversand:
Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse des gesamten Deckgeldes, der Versandkosten und die Kosten für das amtstierärztliche Zeugnis.

Wann werden welche Kosten fällig?
Bei Bedeckungen mehrerer Stuten eines Züchters gewähren wir Rabatte. Nutzen Sie unseren Service und sprechen Sie uns an.