Wie der Hannoveraner Verband auf seiner Homepage veröffentlicht hat, hat der Verband für 3-, 4-, und 5-jährige Hengste für 2020 eine Sonderregelung infolge der HLP und Sporttest Ausfälle beschlossen:
„Vorläufige Eintragung von dreijährigen gekörten Hengsten ohne 14-Tage-Test in das Hengstbuch I.
Vorläufige Eintragung von vierjährigen gekörten Hengsten mit 14-Tage-Test ohne Sporttest I in das Hengstbuch I. Vorläufige Eintragung von fünfjährigen gekörten Hengsten mit 14-Tage-Test und Sporttest I ohne Sporttest II in das Hengstbuch I.
Diese Beschlüsse beziehen sich nur auf die Eintragung in diesem Jahr. Für die Decksaison 2021 muss also der in diesem Frühjahr verpasste Leistungsnachweis nachgeholt werden“.
Wir als Hengststation Gut Neuenhof sind sehr traurig, dass Kane und Maxim ihre Qualität in München bzw. Adelheidsdorf nicht unter Beweis stellen können, freuen uns aber über die pragmatische Lösung der Zuchtverbände.